Baugutachter Schweinfurt
Michael Dümler
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 09721 755 09 90Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Maurermeister
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Maya Göb
Bausachverständige und Baugutachterin
Tel: 09721 755 09 90Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
- Immobilienbewerter/in (DIA)
- Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung für Objektbesichtigungen im Kleindarlehensbereich gemäß §24BelWertV (HypZert)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schweinfurt stehen Ihnen:
- Herr Michael Dümler
- Frau Maya Göb
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Michael Dümler, Frau Maya Göb, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schweinfurt, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schweinfurt kommen bzw. sich nicht in Schweinfurt auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Schweinfurt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die kreisfreie Stadt Schweinfurt ist eines von drei Oberzentren im bayrischen Regierungsbezirk Unterfranken und ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises Schweinfurt. Dem Oberzentrum Schweinfurt sind die Städte Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Neustadt an der Saale, Gerolzhofen, Haßfurt sowie die Stadt Hammelburg zugeordnet.
Schweinfurt hieß ehemals Swinfurt und änderte sich über Suinuurde, Suinfurte, Swinvordi zu Sweinvort, zu Sweinfurt und letzten Endes zu Schweinfurt. Die lateinische Bezeichnung des Ortsnamen „Porcivadum“ entspricht einer für Schweine denkbaren Furt.
Schweinfurt ist als Industriestadt Nordbayerns und als Zentrum der europäischen Wälzlagerindustrie bekannt. Unter dem Motto „Industrie und Kunst“ wirbt die Stadt Schweinfurt für sich.
Die Kreisfreie Stadt mit drei Autobahnen (A7, A70, A71), einem Binnenhafen und drei Bahnhöfen (Schweinfurt Hbf, Schweinfurt Mitte, Schweinfurt Stadt) an das Verkehrsnetz geknüpft.
Im Südteil Schweinfurts befindet sich ein Flugplatz zunächst zum Starten und Landen von Motor- sowie Segelflugzeugen. In der ca. 25 Kilometer entfernten Stadt Haßfurt befindet sich der Flugplatz Haßfurt-Schweinfurt, welcher auch von größeren Flugzeugen angeflogen wird.