Sachverständiger Schweinfurt
Michael Dümler
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 09721 755 09 90Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Maurermeister
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Maya Göb
Bausachverständige und Baugutachterin
Tel: 09721 755 09 90Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
- Immobilienbewerter/in (DIA)
- Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung für Objektbesichtigungen im Kleindarlehensbereich gemäß §24BelWertV (HypZert)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schweinfurt stehen Ihnen:
- Herr Michael Dümler
- Frau Maya Göb
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Michael Dümler, Frau Maya Göb, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schweinfurt, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schweinfurt kommen bzw. sich nicht in Schweinfurt auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Schweinfurt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die kreisfreie Stadt Schweinfurt ist eines von drei Oberzentren im bayrischen Regierungsbezirk Unterfranken und ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises Schweinfurt. Dem Oberzentrum Schweinfurt sind die Städte Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Neustadt an der Saale, Gerolzhofen, Haßfurt sowie die Stadt Hammelburg zugeordnet.
Schweinfurt hieß ehemals Swinfurt und änderte sich über Suinuurde, Suinfurte, Swinvordi zu Sweinvort, zu Sweinfurt und letzten Endes zu Schweinfurt. Die lateinische Bezeichnung des Ortsnamen „Porcivadum“ entspricht einer für Schweine denkbaren Furt.
Schweinfurt ist als Industriestadt Nordbayerns und als Zentrum der europäischen Wälzlagerindustrie bekannt. Unter dem Motto „Industrie und Kunst“ wirbt die Stadt Schweinfurt für sich.
Die Kreisfreie Stadt mit drei Autobahnen (A7, A70, A71), einem Binnenhafen und drei Bahnhöfen (Schweinfurt Hbf, Schweinfurt Mitte, Schweinfurt Stadt) an das Verkehrsnetz geknüpft.
Im Südteil Schweinfurts befindet sich ein Flugplatz zunächst zum Starten und Landen von Motor- sowie Segelflugzeugen. In der ca. 25 Kilometer entfernten Stadt Haßfurt befindet sich der Flugplatz Haßfurt-Schweinfurt, welcher auch von größeren Flugzeugen angeflogen wird.